Nutzungsbedingungen
Länderspezifischer Rechtsrahmen
Länderkontext: Deutschland (DE)
Anwendbarer Datenschutzrahmen: DSGVO (EU 2016/679) + Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), soweit jeweils anwendbar.
Zuständige Behörde: BfDI / competent German Land data-protection authority
Cookies / elektronisches Marketing: § 25 TDDDG governs storage/access in terminal equipment; § 7 UWG governs unsolicited advertising and electronic mail. Prior consent is the rule for advertising by electronic mail, subject to the statutory existing-customer exception.
B2B-Rechtswahl: B2B quote-only. Greek governing law remains the default unless otherwise agreed, subject to overriding mandatory German rules. Where German law applies: DDG § 5 provider information and BGB §§ 305-310 standard-terms controls, including § 307/§ 310 B2B treatment, are relevant.
Dieser Länderkontext bedeutet nicht, dass POSguard in diesem Land eine Niederlassung hat. POSguard bleibt in Griechenland niedergelassen.
Das angezeigte Land ist nur ein Referenzkontext. Es weist weder nach, wo Sie leben oder Ihren Wohnsitz haben, noch bestimmt es allein das anwendbare Recht. Das anwendbare Recht hängt von den maßgeblichen Tatsachen und zwingenden Vorschriften ab.
Zusätzlicher lokaler Rechtsrahmen · Deutschland
Anwendbarer Datenschutzrahmen: DSGVO (EU 2016/679) + Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einschließlich der 2026 nachgewiesenen Änderungen, soweit anwendbar.
Cookies / elektronisches Marketing: § 25 TDDDG: Speichern von Informationen in der Endeinrichtung oder Zugriff darauf grundsätzlich nur mit Einwilligung auf Grundlage klarer und umfassender Informationen; Ausnahmen nur für Übertragung einer Nachricht oder unbedingt erforderliche Speicherung/Zugriffe für einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst.
Direktmarketing: § 7 UWG: Werbung per elektronischer Post grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung; die gesetzliche Bestandskunden-Ausnahme gilt nur bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen. Für Telefonwerbung gegenüber sonstigen Marktteilnehmern verlangt § 7 UWG zumindest mutmaßliche Einwilligung.
B2B-Rechtswahl: § 5 DDG verlangt leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterinformationen. Für vorformulierte Vertragsbedingungen gelten die AGB-Regeln des BGB §§ 305 ff.; im B2B-Bereich modifiziert § 310 den Anwendungsbereich, während insbesondere § 307 die Inhalts-/Transparenzkontrolle fortwirken lässt. Gilt nur, soweit deutsches zwingendes Recht bzw. deutsches Vertragsrecht auf die konkrete Beziehung anwendbar ist.
Zuständige Behörde: BfDI bzw. zuständige Landesdatenschutzbehörde; Wettbewerbs-/Zivilgerichte und sonstige zuständige Behörden für UWG/DDG/BGB.
1. Zweck und B2B-Geltungsbereich
Diese Seite informiert über Produkte und Leistungen von POSguard und erleichtert geschäftliche Anfragen. Sie ist kein Online-Shop und bietet keinen Online-Verkauf oder Online-Bezahlvorgang.
2. Produktinformationen, Kompatibilität und unabhängiger Status
Angaben zu Produkten, Modellen, Kompatibilität, Abbildungen, Verfügbarkeit und technischen Merkmalen sind unverbindlich und müssen für das genaue Terminalmodell bestätigt werden. POSguard liefert unabhängig kompatibles Zubehör für POS-Terminals von Drittanbietern und ist weder mit PAX, Verifone, Ingenico oder anderen Terminalherstellern verbunden noch von ihnen autorisiert, gesponsert oder unterstützt, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird. Endgültige Kompatibilität, Preis, Steuern, Lieferung und Geschäftsbedingungen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung bestätigt.
3. Anfragen, POS-Fotos und Vertragsschluss
Das Senden einer E-Mail, Nachricht oder sonstigen Anfrage stellt weder eine Bestellannahme noch einen verbindlichen Vertrag dar. Verbindliche Bedingungen entstehen erst durch die ausdrückliche Annahme eines endgültigen Angebots oder einer Auftragsbestätigung. POS-Fotos sollen nur das Gerät und die für die Kompatibilitätsprüfung erforderlichen Details zeigen; der Absender muss zur Übermittlung des Bildes berechtigt sein und personenbezogene, Zahlungs- oder vertrauliche Daten entfernen.
4. Marken und geistiges Eigentum
Hersteller- und POS-Modellbezeichnungen werden ausschließlich zur Identifikation und Beschreibung der Kompatibilität verwendet. Die jeweiligen Marken verbleiben bei ihren Rechteinhabern. Kompatibles Zubehör für POS-Terminals von Drittanbietern. POSguard ist ein unabhängiger Anbieter und weder mit PAX, Verifone, Ingenico oder anderen Terminalherstellern verbunden noch von diesen autorisiert, gesponsert oder unterstützt, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.
5. Verfügbarkeit und Richtigkeit der Website
POSguard kann diese Website im Zuge der Weiterentwicklung seiner Leistungen und Inhalte ändern oder aktualisieren.
6. Haftung
Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, haftet POSguard nicht für ein Vertrauen auf unbestätigte Kompatibilität oder für mittelbare Schäden, die ausschließlich aus informatorischen Website-Inhalten entstehen. Nichts in diesen Bedingungen schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, soweit sie gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
7. Anwendbares Recht und maßgebliche englische Fassung
Soweit zwischen Unternehmen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, unterliegt die Geschäftsbeziehung griechischem Recht, unbeschadet zwingender kollisionsrechtlicher Vorschriften und anwendbarer zwingender lokaler Bestimmungen. Die englische Fassung ist für die Übersetzungskonsistenz die maßgebliche Referenzfassung; lokalisierte Fassungen dienen der Verständlichkeit. Bei Abweichungen wird die englische Fassung im gesetzlich zulässigen Umfang zur Auslegung herangezogen. Kontakt: info@posguard.gr.
B2B-Lieferung, Versand & Gefahr
Eine Website-Anfrage ist keine angenommene Bestellung. Ein Vertrag entsteht erst durch schriftliche Annahme eines Angebots/Auftrags durch POSguard. Lieferung, Lieferzeit, Gefahr, Eigentum, Steuern, Zoll und vereinbarte Incoterms ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung.
Rückgabe, RMA & Gewährleistung
B2B-Rückgaben, Prüfungsfristen, RMA und Gewährleistungsbehelfe richten sich nach angenommenem Angebot/Auftrag und zwingendem Recht. Mängel sind zeitnah mit Bestell- und Produktangaben zu melden.
